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Neuerungen in der DIN VDE 0105-100

  • Autorenbild: Andreas Dönges
    Andreas Dönges
  • 27. Nov. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Die aktuell in Deutschland geltende Fassung ist die Neufassung DIN VDE 0105-100:2015-10 mit der Änderung/A1 (2017) und der berichtigten Fassung (Berichtigung 1) vom 01.10.2020. Diese Fassung enthält gegenüber der früheren Ausgabe (2009) und gegenüber der reinen 2015-Fassung mehrere präzisierende Änderungen — vor allem zu wiederkehrenden Prüfungen, Dokumentation, Zuständigkeiten und Vorgehensweisen. Zudem wurde die europaweite Norm EN 50110-1 (VDE 0105-1) im November 2024 veröffentlicht; auf Basis dieser EN-Norm ist eine Überarbeitung der nationalen DIN-VDE-0105-100 in Vorbereitung.


Neuerungen in der DIN VDE 0105-100

  1. Klare Regelung zu wiederkehrenden Prüfungen (umfangreicher, doku-mentationspflichtig)


    Neu / präzisiert: Wiederkehrende Prüfungen sind systematisch geregelt: sie müssen Besichtigen, Messen und Erproben umfassen; die Ergebnisse sind zu dokumentieren. Bei Mängeln sind unverzüglich Maßnahmen zur Behebung erforderlich. Die Norm verweist ausdrücklich auf die Anforderungen der DIN VDE 0100-600 für Messungen/Erprobungen.


    Wesentliche Praxisfolgen: Betreiber müssen Prüfberichte führen und aufbewahren; Prüfumfang muss nach Anlage/Umgebung und vorliegenden Berichten festgelegt werden; Mängelmanagement (Verfolgung, Fristen, Nachweis) ist Pflicht. 


  2. Wegfall fester Prüffristen — „geeignete Zeitabstände“ statt starrer Intervalle


    Neu / präzisiert: Die Norm gibt keine pauschalen Prüffristen mehr vor; stattdessen sind geeignete Zeitabständezu wählen, begründet durch Risiko, Nutzung, Alter, Umgebungsbedingungen und frühere Prüfberichte. Das bedeutet mehr verant-wortliche Risikobewertung durch den Betreiber. 


    Praxis: Betreiber müssen ein begründetes Prüfintervall (z. B. im Prüfkatalog) dokumentieren — oft gestützt auf die Historie früherer Prüfungen und betriebs-spezifische Faktoren. 


  3. Erweiterte Anforderungen an Prüfpersonal / Qualifikation


    Neu / präzisiert: Prüfungen (insbesondere wiederkehrende Prüfungen) dürfen nur durch Elektrofachkräfte mit Erfahrung/kenntnissen durch Prüfung vergleichbarer Anlagen durchgeführt werden. Für gewisse Tätigkeiten sind strengere Qualifikations-anforderungen genannt. 


    Praxis: Unternehmen müssen Qualifikationsnachweise/Schulungsunterlagen und Kompetenzbewertungen für Prüfpersonal bereithalten.


  4. Pflicht zur Berücksichtigung früherer Prüfberichte / Vorabuntersuchung


    Neu / präzisiert: Frühere Prüfberichte sind zwingend zu berücksichtigen; liegen keine früheren Berichte vor, ist grundsätzlich eine Vorabuntersuchung durchzuführen, um den erforderlichen Prüfungsumfang festzulegen. Das ist strenger als die frühere Formulierung („wenn immer möglich“). 


    Praxis: Bei Übernahme von Anlagen oder bei erstmaliger Einbindung sind zusätzliche Voruntersuchungen und erweiterte Protokolle erforderlich.


  5. Aufzeichnungspflicht der Prüfungsergebnisse und Nachverfolgbarkeit


    Neu / präzisiert: Prüfungsergebnisse müssen dokumentiert werden — Messwerte, Feststellungen, ergriffene Maßnahmen und Verantwortliche. Diese Dokumentation ist Grundlage für künftige Bewertungen und Prüfintervalle. 


    Praxis: Standardisierte Prüfprotokolle (digital oder Papier) sind empfehlenswert; Ablagesystem für Prüfdaten und Mängelbehebung einrichten.


  6. Änderung / Berichtigung 2020 – sofort wirksam


    Neu / präzisiert: Am 01.10.2020 trat eine berichtigte Fassung in Kraft — Berichtigun-gen gelten unmittelbar (keine Übergangsfrist). Insbesondere wurden Passagen zu den wiederkehrenden Prüfungen korrigiert/präzisiert. Wer die Norm aushängt, muss die berichtigte Fassung verwenden. 


  7. Betreiberpflichten, Organisation und Verantwortlichkeiten


    Neu / präzisiert: Die Norm betont die Pflichten des Anlagenbetreibers: Organisation der Prüfung, Bestimmung von Verantwortlichen, Durchführung von Risikobewertun-gen, Sicherstellung der Qualifikation des Personals sowie Dokumentation/Aushang relevanter Unterlagen. Diese Anforderungen sind praxisorientierter und verpflichten-der formuliert. 


  8. Verstärkte Anbindung an andere Normen (z. B. DIN VDE 0100-600)


    Neu / präzisiert: Wiederkehrende Prüfungen sollen sich auf die Messtechnik und Prüfverfahren der DIN VDE 0100-600 beziehen; die Normen werden vernetzter angewandt — das wirkt sich auf Messumfang und Prüfmethodik aus. 


  9. Ausblick: Harmonisierung mit EN 50110-1 (VDE 0105-1)


    Aktuell: Die DIN EN 50110-1 (VDE 0105-1) wurde (laut DKE) im November 2024 veröffentlicht. Die nationale DIN VDE 0105-100 bleibt bis zur offiziellen Überarbeitung gültig; das zuständige Komitee (DKE/K 224) arbeitet an einer Neuausgabe, die die EN-Inhalte übernehmen wird. Erste Entwürfe/Zeiträume wurden in der Fachwelt diskutiert (voraussichtliche weitere Anpassungen 2025/2026). Betreiber sollten auf die kommende Aktualisierung achten, da diese ggf. weitere Änderungen (z. B. Begriffsvereinheit-lichungen, zusätzliche Anforderungen) bringt. 


Kurz zusammengefasst — die Kernpunkte

  • Wiederkehrende Prüfungen wurden konkretisiert (umfang, Dokumentation, Verantwort-liche). 

  • Keine starren Prüffristen mehr — Entscheidung über Intervalle durch Betreiber basie-rend auf Risiko und Historie. 

  • Stärkere Betonung auf Dokumentation, Nachverfolgbarkeit und Qualifikation des Prüfpersonals. 

  • Berichtigung 2020 ist unmittelbar wirksam; die berichtigte Fassung ist verbindlich auszuhängen. 

  • EN 50110-1 (VDE 0105-1) wurde 2024 veröffentlicht — dies führt mittelfristig zu einer Überarbeitung der DIN VDE 0105-100.

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Andreas Dönges
Als Sachverständiger und ehemalige Gesamtverantwortliche Elektrofachkraft liegt es mir am Herzen, praxisnahes Wissen zu Elektrosicherheit und verantwortungsvoller Führung weiterzugeben.
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