Verantwortung in der Elektrotechnik
- Andreas Dönges

- 20. Jan.
- 3 Min. Lesezeit
Eine verständliche Einordnung aus rechtlicher und technischer Sicht
Grundverständnis von Verantwortung
Verantwortung bedeutet,
für das eigene Handeln – oder Unterlassen – rechtlich, fachlich und organisatorisch einzuste-hen.
Im technischen Umfeld ist Verantwortung keine abstrakte moralische Größe, sondern eine konkrete rechtliche Verpflichtung, die sich aus Gesetzen, Verordnungen, Unfall-verhütungsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik ergibt.
Wesentlich ist dabei:
Verantwortung entsteht automatisch, sobald jemand eine Position, Aufgabe oder Rolle übernimmt.
Verantwortung kann nicht vollständig abgegeben, sondern nur in Teilen übertra-gen werden.
Verantwortung umfasst Tun und Unterlassen.
Verantwortung als rechtlicher Begriff
Aus juristischer Sicht bedeutet Verantwortung die Pflicht zur Gefahrenabwehr.
Zentrales Rechtsprinzip: Verkehrssicherungspflicht
Die Rechtsprechung leitet Verantwortung maßgeblich aus der sogenannten Verkehrssiche-rungspflicht ab.
Wer eine Gefahrenquelle schafft oder beherrscht, muss die notwendigen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Schäden Dritter zu verhindern.
→ Elektrische Anlagen sind typische Gefahrenquellen.
Grundsatzurteil des BGH:
„Der Pflichtige muss diejenigen Vorkehrungen treffen, die ein umsichtiger, verständiger und in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren.“ (BGH, ständige Rechtsprechung)
Verantwortung durch Unterlassen
Ein zentraler Punkt der Rechtsprechung ist, dass nicht nur falsches Handeln, sondern auch Unterlassen Verantwortung auslöst.
Beispiele:
Keine Gefährdungsbeurteilung
Keine Unterweisung
Keine Bestellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft
Keine Kontrolle der Einhaltung von Regeln
Keine Reaktion auf bekannte Mängel
→ Unterlassen wird rechtlich wie aktives Fehlverhalten bewertet.
StGB § 13 – Begehen durch Unterlassen - Wer rechtlich dafür einzustehen hat, dass ein Erfolg nicht eintritt, wird bestraft, wenn er den Erfolg durch Unterlassen verursacht.
Verantwortung und Vorhersehbarkeit
Rechtsprechung bewertet Verantwortung nach dem Maßstab der Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit.
Frage der Gerichte: War der Schaden bei sachgerechter Organisation und Anwendung der Regeln vorhersehbar und vermeidbar?
In der Elektrotechnik lautet die Antwort fast immer: Ja, da Gefahren allgemein bekannt und normativ geregelt sind.
→ Unwissen schützt nicht vor Verantwortung.
Verantwortung ≠ Schuld
Ein häufiges Missverständnis:
Verantwortung bedeutet: Zuständigkeit und Pflicht
Schuld bedeutet: Pflichtverletzung mit Vorwurf
Man kann verantwortlich sein, ohne schuldhaft zu handeln –aber schuldhaft handeln kann nur, wer verantwortlich war.
→ Deshalb prüft die Rechtsprechung immer zuerst: Wer hatte die Verantwortung?
Verantwortung und Delegation
Verantwortung kann nicht vollständig delegiert werden, wohl aber Aufgaben und Pflich-ten.
Rechtsprechung fordert für eine wirksame Delegation:
Geeignete Person (fachlich & persönlich)
Klare Aufgabenbeschreibung
Ausreichende Befugnisse
Ausreichende Mittel
Kontrolle der Aufgabenerfüllung
Fehlt einer dieser Punkte, bleibt die Verantwortung beim Delegierenden.
→ Typische Gerichtsformel: „Delegation entlastet nur bei sorgfältiger Auswahl, klarer Übertragung und wirksamer Kontrolle.“
Verantwortung im technischen Bereich (Elektrotechnik)
In der Elektrotechnik konkretisiert sich Verantwortung in:
Organisation sicherer Arbeitsabläufe
Auswahl geeigneter Personen
Anwendung der anerkannten Regeln der Technik (z. B. VDE)
Überwachung und Kontrolle
Eingreifen bei Abweichungen
Gerichte sehen dabei VDE-Normen regelmäßig als anerkannte Regeln der Technik an.
Abweichungen sind nur zulässig, wenn:
mindestens gleichwertige Sicherheit erreicht wird
dies fachlich begründet und dokumentiert ist
Verantwortung ist positionsabhängig
Verantwortung richtet sich nicht nach Titel, sondern nach:
Entscheidungsspielraum
Einflussmöglichkeiten
Fachkenntnis
tatsächlicher Aufgabenwahrnehmung
→ Auch ohne formale Bestellung kann Verantwortung entstehen (faktische Verantwortung).
Persönliche Haftung
Verantwortung kann zu persönlicher Haftung führen:
Zivilrechtlich (Schadensersatz)
Strafrechtlich (fahrlässige Körperverletzung / Tötung)
Ordnungswidrigkeitenrechtlich (Bußgelder)
Gerichte prüfen dabei:
Pflichtverletzung
Kausalität
Vorhersehbarkeit
Zumutbarkeit
Fazit: Was Verantwortung wirklich bedeutet
Verantwortung bedeutet:
✔ Gefahren erkennen
✔ Zuständigkeiten klären
✔ Regeln anwenden
✔ Organisation sicherstellen
✔ Handeln – und nicht wegsehen
In der Elektrotechnik ist Verantwortung keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht, die sich aus der besonderen Gefährlichkeit elektrischer Anlagen zwingend ergibt.
Wer Verantwortung trägt, muss gestalten – nicht nur reagieren.











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