top of page
Ada&Andi_Webdatei-373.jpg

Verantwortung in der Elektrotechnik

  • Autorenbild: Andreas Dönges
    Andreas Dönges
  • 20. Jan.
  • 3 Min. Lesezeit

Eine verständliche Einordnung aus rechtlicher und technischer Sicht



Grundverständnis von Verantwortung


Verantwortung bedeutet,


für das eigene Handeln – oder Unterlassen – rechtlich, fachlich und organisatorisch einzuste-hen.


Im technischen Umfeld ist Verantwortung keine abstrakte moralische Größe, sondern eine konkrete rechtliche Verpflichtung, die sich aus Gesetzen, Verordnungen, Unfall-verhütungsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik ergibt.


Wesentlich ist dabei:

  • Verantwortung entsteht automatisch, sobald jemand eine Position, Aufgabe oder Rolle übernimmt.

  • Verantwortung kann nicht vollständig abgegeben, sondern nur in Teilen übertra-gen werden.

  • Verantwortung umfasst Tun und Unterlassen.



Verantwortung als rechtlicher Begriff


Aus juristischer Sicht bedeutet Verantwortung die Pflicht zur Gefahrenabwehr.


Zentrales Rechtsprinzip: Verkehrssicherungspflicht

Die Rechtsprechung leitet Verantwortung maßgeblich aus der sogenannten Verkehrssiche-rungspflicht ab.


Wer eine Gefahrenquelle schafft oder beherrscht, muss die notwendigen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Schäden Dritter zu verhindern.


→ Elektrische Anlagen sind typische Gefahrenquellen.


Grundsatzurteil des BGH:

„Der Pflichtige muss diejenigen Vorkehrungen treffen, die ein umsichtiger, verständiger und in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren.“ (BGH, ständige Rechtsprechung)


Verantwortung durch Unterlassen


Ein zentraler Punkt der Rechtsprechung ist, dass nicht nur falsches Handeln, sondern auch Unterlassen Verantwortung auslöst.


Beispiele:

  • Keine Gefährdungsbeurteilung

  • Keine Unterweisung

  • Keine Bestellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft

  • Keine Kontrolle der Einhaltung von Regeln

  • Keine Reaktion auf bekannte Mängel


→ Unterlassen wird rechtlich wie aktives Fehlverhalten bewertet.


StGB § 13 – Begehen durch Unterlassen - Wer rechtlich dafür einzustehen hat, dass ein Erfolg nicht eintritt, wird bestraft, wenn er den Erfolg durch Unterlassen verursacht.


Verantwortung und Vorhersehbarkeit


Rechtsprechung bewertet Verantwortung nach dem Maßstab der Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit.


Frage der Gerichte: War der Schaden bei sachgerechter Organisation und Anwendung der Regeln vorhersehbar und vermeidbar?

In der Elektrotechnik lautet die Antwort fast immer: Ja, da Gefahren allgemein bekannt und normativ geregelt sind.


→ Unwissen schützt nicht vor Verantwortung.



Verantwortung ≠ Schuld


Ein häufiges Missverständnis:

  • Verantwortung bedeutet: Zuständigkeit und Pflicht

  • Schuld bedeutet: Pflichtverletzung mit Vorwurf


Man kann verantwortlich sein, ohne schuldhaft zu handeln –aber schuldhaft handeln kann nur, wer verantwortlich war.


→ Deshalb prüft die Rechtsprechung immer zuerst: Wer hatte die Verantwortung?



Verantwortung und Delegation


Verantwortung kann nicht vollständig delegiert werden, wohl aber Aufgaben und Pflich-ten.


Rechtsprechung fordert für eine wirksame Delegation:

  1. Geeignete Person (fachlich & persönlich)

  2. Klare Aufgabenbeschreibung

  3. Ausreichende Befugnisse

  4. Ausreichende Mittel

  5. Kontrolle der Aufgabenerfüllung


Fehlt einer dieser Punkte, bleibt die Verantwortung beim Delegierenden.


→ Typische Gerichtsformel: „Delegation entlastet nur bei sorgfältiger Auswahl, klarer Übertragung und wirksamer Kontrolle.“



Verantwortung im technischen Bereich (Elektrotechnik)


In der Elektrotechnik konkretisiert sich Verantwortung in:

  • Organisation sicherer Arbeitsabläufe

  • Auswahl geeigneter Personen

  • Anwendung der anerkannten Regeln der Technik (z. B. VDE)

  • Überwachung und Kontrolle

  • Eingreifen bei Abweichungen


Gerichte sehen dabei VDE-Normen regelmäßig als anerkannte Regeln der Technik an.

Abweichungen sind nur zulässig, wenn:

  • mindestens gleichwertige Sicherheit erreicht wird

  • dies fachlich begründet und dokumentiert ist



Verantwortung ist positionsabhängig


Verantwortung richtet sich nicht nach Titel, sondern nach:

  • Entscheidungsspielraum

  • Einflussmöglichkeiten

  • Fachkenntnis

  • tatsächlicher Aufgabenwahrnehmung


→ Auch ohne formale Bestellung kann Verantwortung entstehen (faktische Verantwortung).



Persönliche Haftung


Verantwortung kann zu persönlicher Haftung führen:

  • Zivilrechtlich (Schadensersatz)

  • Strafrechtlich (fahrlässige Körperverletzung / Tötung)

  • Ordnungswidrigkeitenrechtlich (Bußgelder)


Gerichte prüfen dabei:

  • Pflichtverletzung

  • Kausalität

  • Vorhersehbarkeit

  • Zumutbarkeit



Fazit: Was Verantwortung wirklich bedeutet


Verantwortung bedeutet:


✔ Gefahren erkennen

✔ Zuständigkeiten klären

✔ Regeln anwenden

✔ Organisation sicherstellen

✔ Handeln – und nicht wegsehen


In der Elektrotechnik ist Verantwortung keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht, die sich aus der besonderen Gefährlichkeit elektrischer Anlagen zwingend ergibt.


Wer Verantwortung trägt, muss gestalten – nicht nur reagieren.

Kommentare


Andreas Dönges
Als Sachverständiger und ehemalige Gesamtverantwortliche Elektrofachkraft liegt es mir am Herzen, praxisnahes Wissen zu Elektrosicherheit und verantwortungsvoller Führung weiterzugeben.
KATEGORIEN
AKTUELLE BEITRÄGE
TAGS

KONTAKT

INGENIEURBÜRO FÜR MANAGEMENT & CONSULTING

ANSCHRIFT:

Stockumer Dorfstr. 12a

59427 Unna

E-MAIL:

TELEFON:

© 2025 My Site. All rights reserved.

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

bottom of page