Bestandsschutz und Elektroanlagen – Anforderungen, Grenzen und Verantwortung
- Andreas Dönges

- 5. Nov. 2025
- 2 Min. Lesezeit
1. Begriff und Bedeutung des Bestandsschutzes
Unter Bestandsschutz versteht man im elektrotechnischen Kontext das Fortbestehen einer ursprünglich normgerechten elektrischen Anlage, auch wenn sich die anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN VDE-Normen) zwischenzeitlich geändert haben. Eine Anlage, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den gültigen Vorschriften entsprach, darf grundsätz-lich weiter betrieben werden, sofern keine sicherheitstechnischen Mängel vorliegen und keine wesentliche Änderung oder Erweiterung erfolgt ist.
2. Grenzen des Bestandsschutzes
Bestandsschutz gilt nicht zeitlich unbegrenzt und nicht absolut. Er entfällt insbesondere dann, wenn:
wesentliche Änderungen oder Erweiterungen an der Anlage vorgenommen werden (z. B. neue Stromkreise, neue Unterverteilungen, Austausch von Verteilereinrichtungen),
Gefahren für Personen oder Sachwerte bestehen (z. B. fehlender Fehlerschutz, unzureichender Schutzleiteranschluss, Überlastung, Brandgefahr),
Nutzungsänderungen eintreten, etwa der Umbau von Wohn- in Gewerberäume oder die Umrüstung auf moderne Geräte mit höheren Leistungsanforderungen.
In diesen Fällen ist eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik gemäß den relevanten VDE-Normen (z. B. DIN VDE 0100-410, DIN VDE 0105-100) erforderlich.
3. Pflichten und Verantwortlichkeiten
Der Anlagenbetreiber trägt die Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage (§ 49 EnWG, Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3).
Die Elektrofachkraft ist verpflichtet, bei Instandhaltungs- oder Erweiterungsarbeiten den Schutz gegen elektrischen Schlag sowie die Schutzmaßnahmen nach aktuellem Stand zu prüfen und zu gewährleisten.
Regelmäßige Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0105-100/A1:2017-06 und doku-mentierte Messprotokolle sind hierbei unerlässlich, um die elektrische Sicherheit und den Erhalt des Bestandsschutzes nachzuweisen.
Berührungsschutz – Grundlage der elektrischen Sicherheit
1. Definition
Der Berührungsschutz beschreibt alle technischen und konstruktiven Maßnahmen, die verhindern, dass Personen unter Spannung stehende Teile einer elektrischen Anlage berühren oder durch Fehlerströme gefährdet werden.Er ist ein zentrales Element des Personenschutzes nach DIN VDE 0100-410.
2. Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag
Nach VDE werden zwei Schutzebenen unterschieden:
a) Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren)
Isolierung aktiver Teile
Abdeckungen und Umhüllungen
(z. B. Gehäuse mit geeigneter Schutzart nach DIN EN 60529, IP-Code)
Hindernisse oder Anordnung außerhalb des Handbereichs
b) Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren)
Schutzerdung und Schutzpotentialausgleich
Automatische Abschaltung der Stromversorgung
(z. B. LS-Schalter, FI-Schutzschalter / RCD)
Schutztrennung oder doppelte / verstärkte Isolierung
3. Anforderungen und Prüfung
Der erforderliche Schutzgrad gegen Berührung richtet sich nach der Verwendungs-umgebung und der Schutzklassedes Betriebsmittels.Typische Anforderungen sind:
IP2X (Schutz gegen Fingerberührung) für Verteilungen in trockenen Räumen,
IP4X für Anlagen in feuchten oder mechanisch beanspruchten Bereichen,
Schutzklasse I bis III gemäß DIN EN 61140.
Die Wirksamkeit des Berührungsschutzes ist im Rahmen der Erst- und Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 zu prüfen und zu dokumentieren.
Fazit
Der Bestandsschutz schützt ältere Elektroanlagen nur, solange keine sicherheitsrelevan-ten Defizite bestehen. Der Berührungsschutz bleibt unabhängig davon immer verpflich-tend, da er unmittelbar dem Personenschutz dient.Eine regelmäßige Überprüfung durch Elektrofachkräfte ist daher unerlässlich, um sowohl den rechtssicheren Betriebals auch den technischen Schutz nach aktuellem Stand der Technik zu gewährleisten.









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